LADG - Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz

Das 2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist bislang einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Neben die bisher durch das AGG geschützten Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts treten nun zusätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung und aller öffentlichen Stellen des Landes Berlin.

Entwicklung des Landesantidiskriminierungsgesetzes

Seit vielen Jahren haben sich Verbände, Vereine und andere Nicht-Regierungsorganisationen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung der Aufgabe gewidmet, vorhandene Rechtsschutzlücken in den bisher bestehenden Antidiskriminierungsgesetzen zu schließen, um es mehr Menschen zu ermöglich, gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen.

Das am 21.06.2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das Ergebnis dieses langjährigen Prozesses und bislang einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Bisher verfügt kein weiteres Bundesland über ein entsprechendes Gesetz.

Neben die bisher durch das AGG geschützten Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts treten nun zusätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung und aller öffentlichen Stellen des Landes Berlin.


Mehr zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

 

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