Vollmacht

Sollen wir für Sie tätig werden, z.B. im Sinne einer Bitte um Stellungnahme der Gegenseite, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, um an die entsprechenden Institutionen, Ämter und ähnliches schreiben zu können.

Mit der Vollmacht entbinden Sie uns von der Schweigepflicht.

Zudem Klären wir Sie dabei über den Schutz Ihrer Daten auf.