Gesetzliche Grundlagen in der Antidiskriminierungsarbeit – Perspektiven und Anforderungen“, Fachgespräch 9. Dezember 2021

Die Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung hat am 9. Dezember 2021 von 16 bis 18 Uhr zu einem Online Fachgespräch eingeladen: „Gesetzliche Grundlagen in der Antidiskriminierungsarbeit – Perspektiven und Anforderungen“

Zum Inhalt des Fachgesprächs:

Eine zentrale gesetzliche Grundlage in der Antidiskriminierungsarbeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG ist seit 15 Jahren in Kraft.

Schon seit längerem wird von verschiedenen Seiten ein Reformbedarf des AGG gesehen: Es sollten zum Beispiel bestehende Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können.

Berlin hat als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Das LADG gilt seit Juni 2020 und stärkt die rechtliche Situation von Menschen auf Landesebene, wenn es um Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns (die Berliner Verwaltung und andere Institutionen des Landes Berlin (§ 3)) geht. Damit wird eine wichtige Regelungslücke geschlossen. Auch die geschützten Personenmerkmale wurden gegenüber dem AGG ausgeweitet. Ins LADG wurden zum Beispiel sozialer Status und chronische Erkrankungen einbezogen.

Ein Schutz vor Diskriminierung aufgrund chronischer Krankheiten sollte aus Sicht der Antidiskriminierungsberatung ausdrücklich in § 1 AGG festgehalten werden. Eine Novellierung des AGG soll mehr Rechtssicherheit herstellen, indem „chronische Erkrankungen“ neben „Behinderung“ vom AGG erfasst wird.

Bei dem Fachgespräch stehen folgende Fragen im Mittelpunkt und werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet:  

  • Welche (rechtlichen) Aspekte sind für eine gelingende Antidiskriminierungsarbeit besonders bedeutsam?
  • Was fehlt in der gegenwärtigen Gesetzeslandschaft, damit Menschen noch wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können und die Antidiskriminierungsarbeit rechtlich weiter gestärkt wird?
  • Wie kann diese Stärkung erreicht werden?

Programm und Vorträge 
 

  • Begrüßung und Einführung
    Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende LV Selbsthilfe Berlin e.V.

  • 15 Jahre AGG in Berlin
    Eren Ünsal, Leiterin der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung

  • AGG-Novellierung – Perspektiven aus der Bundesebene
    Dr. Mirka Senke, Juristin, Referat Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Grundsatzfragen, Internationale Fragen, Teilhabeforschung; BMAS
    Franziska Faludi, Juristin, Schlichtungsstelle BGG

  • Gesetzliche Grundlagen in der Antidiskriminierungsarbeit der Landesebene– was ist gut und was fehlt?
    Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht
     
    Vortrag als pdf-Datei
     
  • Welche rechtlichen Aspekte zum Schutz vor Diskriminierung sind aus Sicht von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig?
    Christine Braunert-Rümenapf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

  • Welche rechtlichen Aspekte zum Schutz vor Diskriminierung sind aus Sicht von Menschen mit chronischen Erkrankungen besonders wichtig?
    Sonja Arens, Landesbeauftragte Berlin/Brandenburg, Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e.V.
     
    Vortrag als pdf-Datei
     
  • Fragen und Diskussion

  • Moderation: Malte Andersch, Geschäftsführer LV Selbsthilfe

   

Graphic Recording 

Die Vorträge wurden mit der Methode des "Graphic Recording" dokumentiert. Dabei werden Veranstaltungen zeichnerisch begleitet und in Bilder übersetzt. 

Ka Schmitz hat dieses Online-Gespräch mit Graphic Recording begleitet.    

 

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